Abschnitt 3.2.4.3: Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall
Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen wird die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig. Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen entscheiden, veranlassen, koordinieren und verantworten. Sie oder er bedient sich hierbei zur Erledigung der operativ-taktischen Maßnahmen einer operativ-taktischen Komponente und zur Erfüllung der administrativ-organisatorischen Maßnahmen einer administrativ-organisatorischen Komponente.
Die operativ-taktische Komponente (Führungsstab oder Technische Einsatzleitung) ist gemäß Abschnitt 3.2.2.2 zu gliedern. Diese Organisationseinheit nimmt operativ-taktische Maßnahmen wahr. Die administrativ-organisatorische Komponente ist eine festgelegte Verwaltungseinheit. In ihr arbeiten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenslage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Personen mit. Aufgabe und Zweck der administrativ-organisatorischen Komponente ist es, unter den zeitkritischen Bedingungen eines Einsatzes die erforderlichen Verwaltungsarbeiten zügig zu veranlassen beziehungsweise zu erledigen.
Die technisch-taktische Komponente wird von den Führungskräften in den nachgeordneten Führungsebenen (siehe Abschnitte 3.2.4.1 und 3.2.4.2) wahrgenommen.
Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind die verwaltungsspezifischen Aufgaben, für die aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Rahmenbedingungen die Einsatzkräfte beziehungsweise die Führungskräfte nicht zuständig sind. Beispiele sind: Entscheidung über die Evakuierung von Wohngebieten, Betreuung der betroffenen Bevölkerung, Ersatzvornahme nach Verwaltungsrecht, Gesundheits- und Hygienevorsorge und Eigentumssicherung.
Operativ-taktische Maßnahmen dienen zur Koordination der technisch-taktischen Maßnahmen. Sie beziehen sich vor allem auf die Bildung des Einsatzschwerpunktes, die Ordnung des Raumes (Abschnittsbildung), die Ordnung der Kräfte (Bereitstellen von Einsatz- kräften und Reserven im Einsatzraum), die Ordnung der Zeit (Reihenfolge von Maßnahmen, Ablösen von Einsatzkräften durch Reserven) und die Ordnung der Information (Aufbau und Betrieb einer Kommunikationsstruktur).