Die nicht abgrenzbare Typik des Flohmarkts oder: typisch deutsch
Wer das zehnseitige erläuternde Rundschreiben 2/2010 des Mainzer Wirtschaftsministeriums an die Ordnungsämter im Land studiert, der schwankt irgendwo zwischen Fassungslosigkeit und Empörung…
Lesezeit 2 Minuten
Wer das zehnseitige erläuternde Rundschreiben 2/2010 des Mainzer Wirtschaftsministeriums an die Ordnungsämter im Land studiert, der schwankt irgendwo zwischen Fassungslosigkeit und Empörung: Das Grundgesetz schützt unsere Sonntage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung – und das ist also unvereinbar mit Trödel- und Flohmärkten.