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Rheinland-Pfalz
Deubel-Prozess: Generalbundesanwalt empfiehlt Aufhebung des Urteils – Mildere Strafe möglich
Deubel war in der Nürburgring-Affäre zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wogegen er Revision einlegte.
Im entsprechenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Generalbundesanwalt bereits am 26. Januar diesen Jahres an den Vorsitzenden des 3. Strafsenats geschrieben: „Ich beantrage, durch Beschluss (...) auf die ...