Das Bundesinnenministerium sieht in kleinen Wahllokalen das Wahlgeheimnis in Gefahr. In den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld ärgern sich darüber – vor allem – CDU-Politiker. Die Reform der Bundeswahlordnung ist undurchdacht und der Furor im Wahlkreis Kreuznach ebenfalls. Und zudem durchschaubar.
Wenn kaum jemand an die Urne geht, ist das Wahlgeheimnis in Gefahr. Im Wahllokal Speyer/Siedlungsschulen hat ein Mensch seinen Stimmzettel in die Urne geworfen. Seine Wahl war schlichtweg nicht geheim. Ob das auch bei 40 oder 49 Stimmen der Fall ist, ist durchaus umstrittener. Deshalb wirkt die Grenze von 50 abgegebenen Stimmen willkürlich. Faktisch kann sie auch das Gegenteil bewirken: Wenn Bürger nun im Nachbarort wählen müssten, weil es kein Lokal im Dorf gibt, drängt das Menschen zur Briefwahl. Die hält das Bundesverfassungsgericht zwar für legitim, aber problematisch – hinsichtlich des Wahlgeheimnisses. Denn: Die Richter sehen die geheime Wahl auch gefährdet, wenn Ehemann und Ehefrau ihre Bogen füreinander einsehbar ausfüllen. Das bedeutet, dass die geheime Wahl dann am Küchentisch statt im Wahllokal gefährdet wird. Zielführend ist das nicht. Die Aufregung im Wahlkreis Kreuznach ist allerdings auch nicht wirklich durchdacht. Landeswahlleiter Marcel Hürter (SPD) kann lediglich Vorschläge unterbreiten. Die Landräte Bettina Dickes und Matthias Schneider (beide CDU) treffen die Entscheidung. Das war im Übrigen stets so, und es gab auch keine „Kehrtwende“, wie Schneider insinuiert. Parteipolitik.
Dabei ist die Verordnung von Horst Seehofer (CSU) ein Wink ans Land: Dort pflegen CDU und SPD gemeinsam extrem kleinteilige Kommunen. In anderen Ländern sind die – von just diesen Parteien – längst abgeschafft. In Rheinland-Pfalz wurde nur die Studie zu einer Kommunalreform schon zur Versündigung an der Struktur des Landes deklariert und mit roten Linien zerrissen.
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