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Rheinland-Pfalz

Darf er das? Wenn der Chef die Warn-App verlangt

Von Ursula Samary
Schon mehr als 13 Millionen Smartphone-Nutzer haben sich die Corona-Warn-App auf ihr Handy geladen. Für viele ist das allerdings gar nicht möglich, weil die App bei Geräten mit älteren Betriebssystemen gar nicht funktioniert. Dies sorgt für deutliche Kritik.
Schon mehr als 13 Millionen Smartphone-Nutzer haben sich die Corona-Warn-App auf ihr Handy geladen. Für viele ist das allerdings gar nicht möglich, weil die App bei Geräten mit älteren Betriebssystemen gar nicht funktioniert. Dies sorgt für deutliche Kritik. Foto: NicoElNino - stock.adobe.com

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig, betont Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Aber darf der Chef verlangen, dass Mitarbeiter die App aufs Handy laden? Für den Koblenzer Fachanwalt für Arbeitsrecht und vom TÜV Rheinland geprüften Datenschutzauditor Thomas Haschert ist die Rechtslage gar nicht so eindeutig – vor allem, wenn es ums Diensthandy geht. Wir sprachen mit ihm über Rechte und Pflichten im Betrieb. Denn einige Unternehmen führen die offizielle App des Robert Koch-Instituts bereits ein, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Lesezeit: 3 Minuten
  Herr Haschert, kann der Chef verlangen, dass ein Mitarbeiter die App auf sein privates Handy lädt? Das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet beim Eigentum des Arbeitnehmers. Welche Apps auf dem eigenen Gerät installiert werden, entscheidet der Mitarbeiter selbst. Allerdings gibt es Fälle, in denen die App-Pflicht womöglich zulässig wäre. Derzeit wird diskutiert, ...
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Kugelmann: Keine App-Pflicht bei Konzert

Mainz. 13 Millionen Mal wurde die Corona-Warn-App bereits bundesweit heruntergeladen. Das aber weckt Begehrlichkeiten in der Veranstaltungsbranche, die App als Erleichterung für Veranstaltungen zu nutzen. Dem tritt nun der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte entgegen: Die App dürfe nicht zur verpflichtenden Maßnahme bei Veranstaltungen und Festen werden, warnte Dieter Kugelmann: „Die Corona-Warn-App muss freiwillig bleiben.“

Kugelmann reagierte damit auf einen Vorstoß der Mainzplus City-marketing: Die Mainzer Stadtgesellschaft, selbst Veranstalter vieler Konzerte und Feste, hatte vergangene Woche Überlegungen angestellt, die App bei Veranstaltungen einzusetzen. Besucher sollten dann etwa bei der Ticketbuchung einwilligen, die App beim Einlass vorzeigen zu müssen, lautete ein Szenario.

Man habe aber „nie über eine Pflicht nachgedacht“, betonte ein Mainzplus-Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Es sei lediglich darum gegangen, ob und wie man die App zum Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen nutzen könne. Die Veranstaltungsbranche kämpft derzeit mit enormen Problemen, weil Großveranstaltungen noch bis zum Jahresende abgesagt sind. In der Branche wird händeringend nach Konzepten gesucht, Konzerte und Feste trotzdem stattfinden lassen zu können.

Es würden Stimmen von Unternehmern, Veranstaltern und anderen Verantwortlichen lauter, die überlegten, die App als Eintrittskarte für Konzerte, Veranstaltungen oder gar für Betriebsstätten zu verlangen, kritisierte Landesdatenschützer Kugelmann, und betonte: „Aus Datenschutzsicht sind entsprechende Gedankenspiele kontraproduktiv und zu verwerfen.“ Denn nur weil die App in Deutschland dezentral organisiert und freiwillig sei, „haben mehrere Millionen Menschen diese heruntergeladen und nutzen sie guten Gewissens“.

Kugelmanns Fazit zu den Gedankenspielen von Mainzplus: Es sei „rechtlich in aller Regel unzulässig, wenn Veranstalter oder Geschäftsinhaber die Verwendung der Corona-Warn-App als Voraussetzung zum Zutritt verlangen“. Der Ansatz der Freiwilligkeit dürfe „nicht durch eine zweckentfremdende Nutzung untergraben werden“.

Entsetzt äußerte sich auch die Mainzer Bundestagsabgeordnete und Verbraucherschutzexpertin der Grünen, Tabea Rößner: „Genau diese Art von Zugangsbeschränkungen abhängig von der Nutzung der App haben wir Grüne von Anfang an befürchtet.“ Wenn die Teilhabe am kulturellen oder öffentlichen Leben von der Nutzung der App abhänge, „hat das mit Freiwilligkeit aber auch gar nichts mehr zu tun“. Rößner verwies zudem erneut darauf, dass zahlreiche Gruppen von Menschen die App auf ihren älteren Smartphones überhaupt nicht nutzen können. Gisela Kirschstein