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Rheinland-Pfalz/Karlsruhe
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Aber Böhrs (am Ende auch politisch erfolglose) Methoden war illegal: Denn er bezahlte die Wahlkampfkonzepte nicht aus der Parteikasse, sondern verbotenerweise mit Geldern der CDU-Landtagsfraktion.
Lorenz hatte vor der Verkündung des Urteils der Mainzer Strafkammer im Dezember 2013 auch noch mitfühlend gemeint: "Die Besonderheit des Verfahrens war, ...
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