Karlsruhe/Mainz
Böhr muss sich wegen Spendenaffäre erneut vor Gericht verantworten

Christoph Böhr

picture alliance

Karlsruhe/Mainz. Der Strafprozess gegen den rheinland-pfälzischen Ex-CDU-Chef Christoph Böhr im Zusammenhang mit der Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies zwar Böhrs Revision laut einer Mitteilung vom Donnerstag zurück und stufte dessen Verurteilung wegen Untreue als rechtskräftig ein. Zugleich akzeptierte der BGH aber die Revision der Staatsanwaltschaft.

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Damit verwies das Karlsruher Gericht die Sache zu einer neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Mainz zurück. Die dortigen Richter hatten Böhr Ende 2013 vom Vorwurf des versuchten Betruges mit falschen Angaben beim Landesrechnungshof freigesprochen.

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