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Rheinland-Pfalz

Bundesverfassungsgericht sieht Gesetz kritisch: Ist die Vergütung für Häftlinge haltbar?

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Aus formalen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das rheinland-pfälzische Vergütungssystem für Strafgefangene abgewiesen und nicht zur Entscheidung angenommen. Dabei belässt es das höchste Gericht aber nicht einfach: Es setzt sich sich ausführlich und kritisch mit dem rot-grünen Gesetz von 2013 auseinander, das die Arbeitspflicht in den Gefängnissen aufgehoben hat. Die 2. Kammer des Zweiten Senats betont, „dass Arbeit im Strafvollzug einen gewichtigen Resozialisierungsfaktor darstellt“.

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Beschwert hatte sich ein Häftling, der in der Druckerei einer Haftanstalt arbeitet. Bis Ende Mai 2013 wurde dies finanziell sowie mit sogenannten Freistellungstagen vergütet, die als Hafturlaub genutzt oder den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden konnten. Als Arbeit aber keine Pflicht mehr war, fiel diese Freizeitkomponente weg. Dagegen wollte sich der Häftling ...