Bundesverfassungsgericht: Ausbaubeiträge dürfen nur zeitlich begrenzt gefordert werden - Land muss reagieren
Bundesverfassungsgericht: Ausbaubeiträge dürfen nur zeitlich begrenzt gefordert werden – Land muss reagieren
Dass Grundstückseigentümer noch viele Jahre nach dem Ausbau einer Straße zur Kasse gebeten werden können, hat das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Foto: dpa
dpa

Karlsruhe/Rheinland-Pfalz. Grundstückseigentümer dürfen nach dem Bau einer Straße oder anderer Anlagen zur Erschließung nur für begrenzte Zeit an den Kosten beteiligt werden. Eine Vorschrift, die das auch noch viele Jahre im Nachhinein ermöglicht, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Im konkreten Fall ging es um eine Regelung in Rheinland-Pfalz, sie muss nun überarbeitet werden (Az.: 1 BvL 1/19)

Die Prüfung der Landesvorschrift hatte das Bundesverwaltungsgericht angestoßen. Dort ist der Fall eines Eigentümers anhängig, der sogenannte Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro zahlen soll.

Fall geht auf 1986 zurück

Seine Grundstücke in einem Gewerbegebiet – es handelt sich um ein Gebiet in Mülheim-Kärlich, wie das Bundesverfassungsgericht auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte – hatten schon 1986 eine ...

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