BGH: Untreueprozess gegen Ingolf Deubel muss neu aufgerollt werden
Karlsruhe/Rheinland-Pfalz
BGH: Untreueprozess gegen Ingolf Deubel muss neu aufgerollt werden
Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) am 16.04.2014 im Landgericht Koblenz.
dpa
Karlsruhe/Rheinland-Pfalz. Der Untreueprozess um den gigantischen Nürburgring-Ausbau, in dem Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, muss vor dem Landgericht Koblenz neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das spektakuläre Urteil teilweise aufgehoben.
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Das Landgericht Koblenz habe in einigen Fällen nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass seinerzeit Landesvermögen tatsächlich gefährdet worden sei, heißt es in dem am Mittwoch in dem 79 Seiten dicken BGH-Beschluss. Deubel war im April 2014 wegen Untreue (14 Fälle) und falscher uneidlicher Aussage verurteilt worden.