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Cochem

Bewährungsstrafe: Kein Handel mit Hanf

Drogen-Handel war dem Mann nicht nachweisbar, trotz professioneller Anlage mit mehr als 200 Cannabispflanzen. Deshalb erhielt der Angeklagte vor dem Amtsgericht Cochem eine Bewährungsstrafe.

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Cochem - Drogen-Handel war dem Mann nicht nachweisbar, trotz professioneller Anlage mit mehr als 200 Cannabispflanzen. Deshalb erhielt der Angeklagte vor dem Amtsgericht Cochem eine Bewährungsstrafe. Fast dankbar hat ein 43-jähriger Angeklagter nach einer zweitägigen Schöffenverhandlung beim Amtsgericht in Cochem sein Urteil angenommen: Der ehemalige Profisportler aus einem Moselort erhielt wegen ...