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Koblenz/Mainz

Auge verloren: Opfer kann mit Schmerzensgeld rechnen

Das OLG Koblenz gab zu erkennen, dass der  Ehemann vermutlich zur Zahlung des Schmerzensgeldes verurteilt wird.
Das OLG Koblenz gab zu erkennen, dass der Ehemann vermutlich zur Zahlung des Schmerzensgeldes verurteilt wird. Foto: dpa

Bei einem handfesten Streit hatte ein Mainzer ein Auge verloren – mehr als fünf Jahre nach der Tat wird er nun voraussichtlich Schmerzensgeld bekommen.

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Koblenz/Mainz - Bei einem handfesten Streit hatte ein Mainzer ein Auge verloren - mehr als fünf Jahre nach der Tat wird er nun voraussichtlich Schmerzensgeld bekommen. Das Ehepaar, das für den Verlust des Auges verantwortlich sein soll, wollte keine 27.000 Euro an das Opfer zahlen. Bei einer Berufungsverhandlung am Mittwoch vor dem ...