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Auch in RLP Volksentscheid möglich
Auch die rheinland-pfälzische Landsverfassung enthält mit den Instituten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid freie Instrumente direkter Demokratie – Plebiszite genannt. Sie ermöglichen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unmittelbare Teilhabe an politischen Sachentscheidungen, die in der Zuständigkeit des Landtages liegen. Ausnahme: finanzpolitische Fragen.
Mit einer zulässigen Volksinitiative, die 30 000 Unterschriften voraussetzt, wird der ...