Koblenz
Anwalt: Generelles Live-Verbot im Gericht ist nicht angemessen

Koblenz - Das vorzeitige Aus für den Live-Ticker unserer Zeitung war nach Ansicht des auf das Thema spezialisierten Rechtsanwalts Henning Krieg der erste derartige Fall in Deutschland. Im Interview mit unserer Zeitung erklärte er, dass er ein generelles Verbot für nicht angemessen hält.

Lesezeit 2 Minuten
Koblenz – Das vorzeitige Aus für den Live-Ticker unserer Zeitung aus dem Landgericht Koblenz war nach Ansicht eines auf das Thema spezialisierten Juristen der erste derartige Fall in Deutschland. Im Interview mit unserer Zeitung erklärte Rechtsanwalt Henning Krieg, dass er ein generelles Verbot für nicht angemessen hält.

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