Rheinland-Pfalz
Ans Landgericht verwiesen: Hat der Angeklagte seine schwangere Frau brutal mit einem Messer attackiert?
DPA

Altenkirchen/Betzdorf - Der heute 32-jährige Angeklagte Gilbert S. (Namen von der Redaktion geändert) hält es für sein Recht, seine Frau körperlich zu züchtigen, wenn er dies für richtig hält – auch aus nichtigsten Anlässen.

Lesezeit 3 Minuten
Altenkirchen/Betzdorf – Der heute 32-jährige Angeklagte Gilbert S. (Namen von der Redaktion geändert) hält es für sein Recht, seine Frau körperlich zu züchtigen, wenn er dies für richtig hält – auch aus nichtigsten Anlässen. Dies brachte ihm vor einigen Jahren nicht nur eine Verurteilung von deutlich mehr als einem Jahr Haft ein, sondern führte ihn jetzt vor das Betzdorfer Amtsgericht.

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