Amnestie nach dem neuen Gesetz
Amnestie nach Cannabis-Gesetz: Zehn Häftlinge sind bereits frei gekommen
Cannabis-Legalisierung
Konsum und Besitz von Cannabis ist seit dem 1. April teils legal. In Rheinland-Pfalz müssen deshalb etwa 10.000 Strafakten neu geprüft werden - zehn Personen konnten deshalb bislang die Gefängnisse in Rheinland-Pfalz verlassen.
Sebastian Gollnow. picture alliance/dpa

Erste Momentaufnahme nach der Teillegalisierung von Cannabis: Zehn Personen kamen vorzeitig aus dem Gefängnis frei, weil sie vom neuen, seit 1. April an geltenden Gesetz zum Besitz von Cannabis profitieren. Dies kann das Justizministerium in Mainz auf Anfrage berichten.

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Sieben Gefangene konnten ihre Zelle schon in der Karwoche verlassen, weil ähnlich wie zu Weihnachten eine Feiertagsamnestie galt. Einer ging erst zum Stichtag 1. April in die Freiheit, zwei erreichte die Nachricht am Dienstag, 2. April. Wie viele der neu zu prüfenden, rund 10 000 Akten zu Cannabis-Delikten bereits durchforstet werden konnten und wie lange die Prüfung der fraglichen Drogenfälle andauert, kann das Ministerium noch nicht abschätzen.

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