Was nach der verheerenden Ahrflut strafrechtlich möglich ist - für Staatsanwälte und Angehörige von Opfern
Ahrtal-Flut: Lässt sich eine Klage auch erzwingen?
Nach Ahrflut keine Fristverlängerung für Anträge auf Aufbau
Die Ahrflut hatte im Juli 2021 eine zerstörerische Wucht und riss im Ahrtal 135 Menschen in den Tod. Hätten einige von ihnen gerettet werden können, wenn Verantwortliche im Katastrophenschutz früher gehandelt hätten? Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat in der Frage ermittelt, jetzt steht Entscheidung an, ob es zur Anklage unter anderem gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, kommt.
Boris Roessler. picture alliance/dpa

Keine andere Naturkatastrophe hat Rheinland-Pfalz so aufgewühlt wie die der Ahrflut im Juli 2021: Sie riss 135 Menschen im Tal in den Tod. Kann aber jemand strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden, dass nach ersten Todesfällen am frühen Nachmittag später im etwa 60 Kilometer entfernten Sinzig nachts noch zwölf Menschen in den Wassermassen starben?

Lesezeit 3 Minuten
Was wusste in der Flutnacht wann wer? Hätten Tote verhindert werden können? Diese quälenden Fragen prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz seit 2021. Sie ermittelt gegen Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) sowie ein Mitglied des Krisenstabs wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Amt.

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