Die Cannabis-Teillegalisierung hat den Bundesrat passiert. Insbesondere über den ab dem 1. April geltenden Straferlass für den Besitz von Haschisch ärgern sich Strafverfolgungsbehörden im ganzen Land. Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa/Karl-Josef
Die Cannabis-Teillegalisierung hat den Bundesrat passiert. Insbesondere über den ab dem 1. April geltenden Straferlass für den Besitz von Haschisch ärgern sich Strafverfolgungsbehörden im ganzen Land. Warum sich Staatsanwälte nicht früher auf die plötzliche Straffreiheit in Tausenden von Fällen vorbereiten konnten.
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Die emotionale Redeschlacht im Bundesrat ums umstrittene Cannabisgesetz ist geschlagen. Aber der Ärger des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) wird noch nicht so schnell verrauchen. Denn Staatsanwälte müssen Überstunden schieben, um den jetzt ab dem 1.