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Abtreibung im Namen des Vaters: Nach Missbrauch durch Priester dazu gebracht, das Kind abzutreiben

Von Katja Bernardy
Eine von einem Priester missbrauchte Frau wird schwanger und dazu gebracht, ihr Kind aufzugeben.
Eine von einem Priester missbrauchte Frau wird schwanger und dazu gebracht, ihr Kind aufzugeben. Foto: Piotr Slizewski - stock.adobe.co

Kurz vor Heiligabend 1989 wird Karin Weißenfels von einer Sünde losgesprochen, die sie noch gar nicht begangen hat. Der Beichtvater erteilt ihr die Absolution für die schwere Schuld, die sie wird auf sich nehmen müssen. Karin Weißenfels ist schwanger, von einem Priester. „Es gibt nur den Weg der Abtreibung“, habe der Beichtvater gesagt. Einen Tag nach Weihnachten lässt Weißenfels das Kind abtreiben.

Lesezeit: 7 Minuten
So geht es aus Dokumenten und Briefen hervor, die dem „Trierischen Volksfreund“ vorliegen. Weißenfels hat deren Echtheit bestätigt. Der Deutschlandfunk hatte zuerst über den Fall berichtet. Die Korrespondenzen dokumentieren den verzweifelten und Jahrzehnte andauernden Kampf einer Mitarbeiterin des Bistums Trier; und wie ihr Vorgesetzter, der Beichtvater, Verantwortliche im Bistum Trier mit ...
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Wie wird mit Missbrauch bei Erwachsenen im Bistum Trier umgegangen?

Stephan Ackermann, Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, sagt: „Wir nehmen im Bistum Trier alle Verdachtsfälle von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen oder sexualisierter Gewalt sehr ernst.“ Betroffene oder Menschen, die davon Kenntnis erhalten, können sich an unabhängige Ansprechpersonen wenden. In den vergangenen Jahren sei die Aufmerksamkeit für verschiedene Formen von Gewalt deutlich gewachsen, zum Beispiel auch für spirituelle Gewalt. Der Schutzbereich der ursprünglichen Leitlinien habe sich in der am 1.

Januar 2020 in Kraft gesetzten „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ auf „schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene“ erweitert und insofern ausdrücklich den Bezug zu Begrifflichkeiten aus dem staatlichen Strafgesetzbuch (Paragraf 225) aufgenommen. „Hinsichtlich seiner Beschäftigten hat das Bistum Trier 2014 mit der Dienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz eine Vorgehensweise vereinbart, wie in einem Fall, in dem es um sexuelle Belästigung und Nötigung am Arbeitsplatz geht, vorzugehen ist“, sagt Ackermann. Ziel dieser Vorgehensweise sei es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, bei unabhängigen Vertrauenspersonen in dieser Situation Unterstützung zu finden und dadurch zu ermöglichen, dass schnell reagiert werde bis hin zu personellen Konsequenzen. „In den vergangenen Jahren gab es im Bistum Trier einen Verdachtsfall, in dem die betroffene Person eine erwachsene schutzbefohlene Person war“, sagt der Bischof.

Expertengruppe prüft Missbrauchsvorwürfe

Das Bistum Trier ändert das Vorgehen zur Untersuchung der Vorwürfe gegen Schönstatt-Gründer Pater Josef Kentenich. Statt einer Historikerkommission soll eine Expertengruppe den Fall prüfen. Das biete „mehr Möglichkeiten“, denn die für das Verfahren zur Seligsprechung eingesetzte Historikerkommission müsse den Vorgaben des Vatikan folgen.

Dazu zähle etwa Geheimhaltung. Eine Kirchenhistorikerin hatte dem 1968 verstorbenen Kentenich systematische Manipulation, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorgeworfen.
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