Rheinland-Pfalz

Ab Oktober: Welche Corona-Regeln im Herbst in Rheinland-Pfalz gelten

Von dpa/hol
Ist Rheinland-Pfalz gut gerüstet für den Corona-Herbst? Die Bundesländer und der Bund haben sich auf ein mehrstufiges Konzept zur Eindämmung der Pandemie geeinigt. Ob Malu Dreyer (SPD) dennoch wieder als Krisenmanagerin im Land tätig werden muss?
Ist Rheinland-Pfalz gut gerüstet für den Corona-Herbst? Die Bundesländer und der Bund haben sich auf ein mehrstufiges Konzept zur Eindämmung der Pandemie geeinigt. Ob Malu Dreyer (SPD) dennoch wieder als Krisenmanagerin im Land tätig werden muss? Foto: dpa/Andreas Arnold

Das Management der Pandemie ist ein anderes geworden, seit Impfstoffe verfügbar sind und eine Überlastung der Krankenhäuser zumindest derzeit nicht in Sicht ist. Ganz ohne Vorsicht startet aber auch Rheinland-Pfalz nicht in den Oktober. Welche Maßnahmen kommen?

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Auch Rheinland-Pfalz hat Vorkehrungen für den Corona-Herbst getroffen. Die Ausgangslage ist trotz derzeit wieder stärker steigender Ansteckungszahlen anders als ein Jahr zuvor. Der Umgang mit der Pandemie hat sich auch aufgrund des Impffortschritts verändert, den Kliniken im Land droht zumindest aktuell keine Überlastung.

Dennoch gelten einige pandemiebedingte Regeln weiter, andere können bei Bedarf vom Landesparlament verschärft oder in Kraft gesetzt werden, sollte sich die Gesamtsituation etwa durch eine neue Virusvariante verschlechtern. Weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sind nach derzeitigem Stand jetzt gar nicht mehr vorgesehen. Aufbauend auf den bundesweiten Rahmenregelungen, die bis zum 7. April 2023 festgeschrieben sind, gilt in Rheinland-Pfalz ab diesem Samstag (1.10.) Folgendes:

Maskenpflicht im ÖPNV

Im öffentlichen Nahverkehr, also im Bus, in der Bahn sowie im Taxi, ist eine medizinische oder eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Im Fernverkehr der Bahn ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Bundesweit vorgeschrieben sind FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind für Kinder unter sechs Jahren oder etwa bei Vorliegen eines entsprechenden Attests vorgesehen.

Schulen sollen Lüften

An den Schulen gilt ein Hygieneplan, der unter anderem regelmäßiges Lüften der Räume vorsieht, wenn keine mobilen Lüftungsanlagen dort aufgestellt sind. Eine Test- oder Maskenpflicht gibt es nicht, das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis ist aber möglich.

Isolation nach Ansteckung

Wer sich nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt hat, muss sich für mindestens fünf Tage absondern, damit er möglichst niemanden infiziert. Sind zum Ende dieses Zeitraums immer noch Symptome vorhanden und etwa der empfohlene Selbsttest weiterhin positiv, verlängert sich die Zeit der Absonderung auf bis zu zehn Tage. Enge Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Der Genesenen-Status gilt vom 29. Tag bis zum 90. Tag nach dem Tag der positiven PCR-Testung.

Eine Maskenpflicht kann bei Verschlechterung der Lage auch für Veranstaltungen wieder angeordnet werden. Zunächst gilt sie nur im ÖPNV.
Eine Maskenpflicht kann bei Verschlechterung der Lage auch für Veranstaltungen wieder angeordnet werden. Zunächst gilt sie nur im ÖPNV.
Foto: dpa/Chrostoph Soeder

Testpflicht im Altenheim nur für Ungeimpfte

Für Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen sowie für Mitarbeiter im Pflegebereich bleiben die Testpflicht und der entsprechende Nachweis grundsätzlich bestehen. In Rheinland-Pfalz sind aber Besucher wie auch Beschäftigte von der Testpflicht befreit, wenn sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen können.

Maskenpflicht kann kommen

Der Landtag in Rheinland-Pfalz kann bei einer Verschlechterung der Corona-Lage etwa eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich beschließen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern nicht eingehalten werden kann. Auch die Besucherzahl von Veranstaltungen kann mit einem entsprechenden Beschluss begrenzt werden, nach Angaben der Landesregierung gibt es derzeit aber keinen Anlass dafür.

Corona-Regeln im Herbst: In Kliniken geht es auch ohne Test

Für Besucher und Mitarbeiter von rheinland-pfälzischen Kliniken gelten ab diesem Samstag, 1. Oktober, teils neue Regeln, die im Land zumindest offiziell nicht so scharf sind wie die Bestimmungen auf Bundesebene. Allerdings hatten viele Kliniken schon bisher aufgrund ihres Hausrechts eigene Regeln aufgestellt und tun dies auch künftig.

In der Hunsrück Klinik in Simmern und auch in etlichen Krankenhäusern in Koblenz, Idar-Oberstein, Mayen oder Montabaur gilt etwa schon seit längerer Zeit 2G plus – ein Test ist neben der Impfung also Pflicht. Es gibt aber auch Krankenhäuser wie das Klinikum Mittelmosel in Zell (Kreis Cochem-Zell), die bei vollständig Geimpften auf einen Test verzichten. Besucher von Kliniken sollten sich also stets über die jeweiligen Zugangsregeln informieren, bevor sie Patienten besuchen.

Das sind die neuen offiziellen Regeln: Wie das Mainzer Gesundheitsministerium auf Nachfrage erklärt, gilt auf Bundesebene ab 1. Oktober eine Testpflicht für alle Besucher von Kliniken sowie die Pflicht für Mitarbeiter, sich dreimal pro Woche testen zu lassen. In rheinland-pfälzischen Kliniken sind Mitarbeiter von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen.

Ebenfalls sind ab diesem Samstag Besucher von der Testpflicht befreit, wenn sie mindestens dreifach – vorher zweimal – geimpft sind, wobei die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein muss. Zweifach Geimpfte gelten nur noch als vollständig geimpft, wenn sie einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung hatten, eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion vor der zweiten Impfung oder danach hatten – vorausgesetzt, nach den Testungen sind jeweils 28 Tage vergangen. Diese Ausnahmen von der Testpflicht sind landesrechtliche Vorgaben, von denen Kliniken abweichen dürfen.

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