Montabaur

700.000 Euro Schmerzensgeld nach Geburtsfehler erstritten

Foto: Symbolbild: dpa

Eine Familie aus Hessen erhält ein Schmerzensgeld von 700 000 Euro, weil ihr inzwischen neunjähriges Kind seit einem Geburtsfehler schwer geistig behindert ist. Den Vergleich mit der zuständigen Versicherung hat das Montabaurer Anwaltsbüro Quirmbach und Partner nach einem jahrelangen Rechtsstreit erreicht.

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Nach Angaben des Büros handelt es sich um die höchste Summe, die in Deutschland jemals in einem solchen Fall gezahlt wurde. Zusätzlich wird der Schaden, der durch die immens hohen Pflegekosten, die Umbauten von Haus und Auto und den Verdienstausfall entstanden ist, mit 525.000 Euro entschädigt. Für die Zukunft ist eine monatliche Rente von etwa 2700 Euro zu zahlen.

Hintergrund: Vor der Geburt des Kindes in einem osthessischen Krankenhaus hatte es Komplikationen gegeben. Dabei kam es zu einer Überwachungslücke von circa einer Stunde, deren Ursache nicht aufgeklärt werden konnte. Schließlich wurde ein Not-Kaiserschnitt durchgeführt. Der Säugling musste nach der Geburt 15 Minuten lang reanimiert werden und ist seitdem zu 100 Prozent behindert.