Plus
Mayen
Der GAV betont den besonderen Wert des Alten Rathauses als Kulturdenkmal für Mayen. „Kulturdenkmäler sind Zeugen unserer eigenen Geschichte und dienen der Bildung und Erziehung“, hebt der GAV mit Blick auf das Denkmalschutzgesetz hervor. „Diese Wirkung entfalten die Denkmäler am stärksten dann, wenn sie noch immer ihrem ursprünglichen Zweck dienen.“
Das ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2018. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.