Düsseldorf
Verwaltungsrechtler: Land hat rechtswidrig gehandelt

Fachanwalt Dr. Clemens Antweiler

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Düsseldorf. Rechtlich sieht sich das Land trotz der herben Kritik des Landesrechnungshofes auf der sicheren Seite. Für den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vergaberecht Dr. Clemens Antweiler steht aber außer Frage: Bei der Handhabung von Ersatzzahlungen bei Windkraftgenehmigungen wurde in Rheinland-Pfalz rechtswidrig verfahren. Der 49 Jahre alte Experte für Windkraft-Rechtsfragen kritisiert die Haltung des Mainzer Umweltministeriums im Interview scharf.

Lesezeit 3 Minuten
Herr Antweiler, wie bewerten Sie den Bericht des Landesrechnungshofes zu den Ersatzzahlungen? Für mich sind die Aussagen des Rechnungshofes absolut nachvollziehbar und richtig. Eine wesentliche Kernaussage ist: Das neue Bundesnaturschutzgesetz schreibt seit dem Jahr 2010 zwingend vor, dass dann, wenn ein Eingriff in Natur und Landschaft nicht ausgeglichen werden kann, Ersatzzahlungen zu leisten sind.

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