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Urteil: Golfclub muss den Platz auf der Denzerheide nicht räumen

Die Räumungsklage vom Golfplatzbesitzer Bernhard Ehl gegen den Mittelrheinischen Golfclub Bad Ems wurde vom Landgericht Koblenz als unbegründet abgewiesen. Damit kann der Club den traditionsreichen Platz auf der Denzerheide hoch über Bad Ems weiter nutzen.

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