Kafitz gegen den Nürburgring: Am 11. Januar wird verhandelt
Koblenz/Nürburgring - Er nennt seine fristlose Kündigung "grundlos", fordert 30.846,77 Euro Gehaltsnachzahlungen und die Weiterbeschäftigung bis März 2014: Am 11. Januar verhandelt das Landgericht Koblenz über die Klage des früheren Nürburgring-Chefs Walter Kafitz gegen die Nürburgring GmbH.
Er wird dann ebenfalls dort sein: Sein persönliches Erscheinen ist angeordnet. Beim Gericht liegt auch bereits die Klage der Nürburgring GmbH, die ihrerseits Schadensersatz in Millionenhöhe fordert.
Der Vertrag von Kafitz als Geschäftsführer geht zurück auf das Jahr 1994, Anfang Dezember 2009 wurde er dann abberufen. Fristlose Kündigung. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2009 und 22. Dezember 2009 wurde der Vertrag außerordentlich gekündigt. Danach hatte er kurzzeitig am Persischen Golf gearbeitet – im Management der Formel-1-Rennstrecke in Abu Dhabi. Nun ist der 60-Jährige arbeitslos, wie er unserer Zeitung Mitte Dezember sagte. Eine Unternehmensberatung mit Namen „Kafitz Consultancy Germany“ sei ein Unternehmen, das seine Frau nebenberuflich betreibt.
Kafitz zielt nun mit seiner Klage zum einen darauf, die Vergütung für den Zeitraum vom 12. Dezember 2009 bis 31. Januar 2010 noch zu erhalten. Er erhielt ein monatliches Gehalt von 18.750 Euro, fordert also 30.846,77 €.
Doch insgesamt steht ein Betrag von rund einer Million Euro im Raum: Kafitz will, dass die fristlosen Kündigungen für unwirksam erklärt werden und sein bis Ende März 2014 laufendes Anstellungsverhältnis ungekündigt fortbesteht. Bis März 2014 würde er rund eine Million Euro erhalten. Seine Erklärung: Der Vertrag sei mangels wichtigen Grundes nicht wirksam außerordentlich gekündigt worden.
Die Vertreter der Nürburgring GmbH sehen das naturgemäß anders. Sie halten Kafitz, gegen den wegen wegen Untreueverdachts im Zusammenhang mit der Nürburgring-Finanzaffäre ermittelt wird, "schwerwiegende und wiederholte Kompetenzüberschreitungen" vor, zudem habe er seine Sorgfaltspflichten in Angelegenheiten der Beklagten verletzt. Das Anstellungsverhältnis sei wirksam gekündigt worden. Widersprochen wird auch Kafitz darin, dass die entsprechende Kündigungserklärungsfrist im BGB nicht eingehalten worden sei. Das bei einer Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft in Auftrag gegebene Gutachten, aus dem sich die angeführten Kündigungsgründe ergeben haben, sei den Gesellschaftsorganen erst Anfang Dezember 2009 bekannt geworden.




















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