Richter verfügen: Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmenFoto: Jörg Niebergall
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage eines Schülers aus dem Kreis Neuwied auf Übernahme der Fahrtkosten zu dem von ihm besuchten Gymnasium stattgegeben. Seinen Antrag auf Kostenübernahme hatte der beklagte Kreis zuvor mit der Begründung abgelehnt, der Schulweg zum nächstgelegenen Gymnasium sei mit 3950 Metern – wenn auch geringfügig – kürzer als vier Kilometer und weise nach den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen keine besonderen Gefahren auf. Das Gericht beurteilte die Sachlage allerdings anders.
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Nach seinem erfolglosen Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme durch den Kreis war der Kläger dagegen gerichtlich vorgegangen. Sein Hauptargument: Die vom Kreis zugrunde gelegte Entfernung könne nur bei der Überquerung einer auf dem Weg liegenden viel befahrenen Straße, bei Inanspruchnahme einer sogenannten Überquerungshilfe, eingehalten werden. Dies sei insbesondere in ...
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