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Kreis Neuwied

Kreis Neuwied: Kommt der Regen für die Landwirte zu spät?

Von Robin Brand
Regenwolken sind für die ausgedörrten Felder im Engerser Feld eine willkommene Abwechslung zu den heißen Sonnentagen, die Neuwied drei Wochen lang im Griff hatten. Für manche Pflanze könnte der Regen aber zu spät kommen.  Foto: Jörg Niebergall
Regenwolken sind für die ausgedörrten Felder im Engerser Feld eine willkommene Abwechslung zu den heißen Sonnentagen, die Neuwied drei Wochen lang im Griff hatten. Für manche Pflanze könnte der Regen aber zu spät kommen. Foto: Jörg Niebergall

Glaubt man einer Bauernregel, bleibt das Wetter in den kommenden sieben Wochen so, wie es am Siebenschläfertag war: Also unbeständig, grau, nass. Für die Landwirte allerdings könnte der Regen zu spät kommen. Die trockene Hitze hat ihre Spuren hinterlassen. Thomas Ecker von der Unteren Landwirtschaftsbehörde rechnet mit teils drastischen Ertragseinbußen. Für die Bauern wäre es das zweite magere Jahr in Folge. Und auch der Weltmarkt bereitet den Landwirten Sorgen.

Lesezeit: 3 Minuten
Nach den Frostschäden im April waren die jüngsten drei Wochen trockener Hitze zu viel für manches Getreide. In Mittelgebirgslagen gebe es bereits erste Dürreschäden auf Grünland und im Getreideanbau, stellte etwa Landwirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) fest, der betroffenen Betrieben Entgegenkommen signalisierte. Es müsse verhindert werden, dass Landwirte wegen Dürreschäden und ...
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Futtermangel wegen Trockenheit: Minister gibt Ackerbrachen frei

Wegen der Futterknappheit dürfen Landwirte in Rheinland-Pfalz vom 1. Juli an ihr Vieh auf sogenannten ökologischen Vorrangflächen weiden lassen oder diese mähen, um Futter zu bekommen. Das hat das Landwirtschaftsministerium in Mainz entschieden.

Minister Volker Wissing (FDP) habe die brachliegenden Ackerflächen freigegeben, um auf die anhaltende Trockenheit und die dadurch entstandene Futterknappheit zu reagieren. „Die Freigabe der Flächen soll die schwierige Situation für die tierhaltenden Betriebe etwas abmildern“, sagte Wissing laut einer Mitteilung des Ministeriums. Die Erlaubnis gilt für Betriebe, die zur Bereitstellung solcher Flächen verpflichtet sind.
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