Karl-Heinz B. aus Anhausen hat am 17. März einen Polizisten durch die geschlossene Tür erschossen, als der gemeinsam mit einigen Kollegen das Haus des Hells Angel stürmen wollte. Das ist unstrittig. Nicht aber die Frage, ob das Vorgehen mit einem Sondereinsatzkommando gerechtfertig war. Die Verteidigung hält eben dieses für völlig überzogen. Kein Wunder also, dass die Rechtsanwälte Rüdiger Böhm und Michael Oberwinder den Kripo-Beamten, der die Durchsuchung durch das SEK beantragt hatte, am gestrigen Verhandlungstag in die Mangel nahmen.
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Koblenz/Anhausen. Karl-Heinz B. aus Anhausen hat am 17. März einen Polizisten durch die geschlossene Tür erschossen, als der gemeinsam mit einigen Kollegen das Haus des Hells Angel stürmen wollte. Das ist unstrittig. Nicht aber die Frage, ob das Vorgehen mit einem Sondereinsatzkommando gerechtfertig war. Die Verteidigung hält eben dieses für ...
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