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Kreis Neuwied

Droht Verlust der Gemeinnützigkeit? Finanzhofurteil macht Vereine nicht nervös

Ein Urteil erschüttert die deutsche Vereinskultur: So jedenfalls bewerten überregionale Medien einen Richterspruch des Bundesfinanzhofs (BFH), in dem es darum geht, ob Vereine, die Frauen oder Männer als vollberechtigte Mitglieder ausschließen, noch die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit geltend machen dürfen – beispielsweise durch das Ausstellen von Spendenbescheinigungen. Nein, lautet die Antwort des BFH, der konkret über den Fall einer Freimaurerloge zu entscheiden hatte, die Frauen die Teilnahme an ihren Tempelritualen verwehrt.

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In der Pressemitteilung zur Urteilsbegründung benennt der BFH aber klipp und klar auch Schützenbruderschaften, Männergesangvereine und Frauenchöre als Vereine, die von den Auswirkungen des Urteils betroffen sein und ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten. Sie müssten dann nicht nur mit einem Einbruch des Spendenaufkommens rechnen, sondern würden auch die Befreiung von der ...