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Neuwied

Auch für Radfahrer gilt eine Promillegrenze: Bei 1,6 Promille hört der Spaß auf

Von Christina Nover
Wer im Biergarten oder auf Weinfesten zu viel Alkohol trinkt, lässt das Rad besser stehen. Auch betrunkenen Radfahrern drohen empfindliche Strafen.
Wer im Biergarten oder auf Weinfesten zu viel Alkohol trinkt, lässt das Rad besser stehen. Auch betrunkenen Radfahrern drohen empfindliche Strafen. Foto: Jörg Niebergall

Ob in den Biergarten, zur Kirmes oder abends noch mal für ein paar Cocktails in die Stadt: Viele Menschen benutzen sicherheitshalber das Fahrrad, wenn sie vorhaben, Alkohol zu trinken. Grundsätzlich eine gute Entscheidung, doch auch auf dem Zweirad gilt eine Promillegrenze.

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Caroline Schug, Leiterin der Polizeiinspektion Neuwied betont: „Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Diese wurde durch die Gerichte, beziehungsweise die Rechtsprechung festgelegt.“ Schug verweist auf den Paragrafen 316 des Strafgesetzbuchs (StGB), der sich mit Trunkenheit im Verkehr beschäftigt. Dort steht geschrieben, dass „wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, ...