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Neuwied/Koblenz

Prozess: Bewährung für geständige Firmenchefin

Eine 56-jährige Frau ist vom Koblenzer Schöffengericht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie zwischen 2003 und 2012 keinerlei Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter ihrer Transportfirma gezahlt hat. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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Von unserer Mitarbeiterin Kerstin Perkert Die Ex-Chefin gestand vor Gericht, in den neun Jahren quasi keine Buchhaltung geführt zu haben. Zwar habe sie Rechnungen für Miete und Lohn für die Mitarbeiter bezahlt, aber alles andere stapelte sich unbearbeitet auf ihrem Schreibtisch. Rechtsanwalt Ralph Querbach erklärte, seine Mandantin habe zu Beginn gravierende ...