Plus
Idar-Oberstein

Wassergall: Gericht lehnt Eilantrag ab

Regulshausener protestieren gegen die Sperrung der Straße, die von ihrem Stadtteil über die Wassergall nach Göttschied führt.
Regulshausener protestieren gegen die Sperrung der Straße, die von ihrem Stadtteil über die Wassergall nach Göttschied führt. Foto: Hosser

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag der Bürgerinitiative „Offene Wassergall“ gegen die Sperrung des direkten Weges von Regulshausen in Richtung Göttschied und Hintertiefenbach als unzulässig abgelehnt. BI-Sprecher Joachim Elfner hatte den Antrag als Privatperson gestellt, weil die BI dazu nicht berechtigt ist.

Lesezeit: 2 Minuten
Elfner vertrat in dem Antrag die Position , dass der Weg dem Verkehr allgemein gewidmet sei, und daher die Sperrung rechtswidrig sei, er müsse nun als Einwohner Regulshausens einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen. Der Antrag sei unzulässig, urteilte das Gericht, weil der Antragsteller keine Betroffenheit in eigenen Rechten geltend ...