Niederlassen, aber wo? Keine Frage des akuten Bedarfs in einem Ort
Ergibt das einen Sinn? Wer bestimmt, wo sich ein Arzt niederlassen darf? Das entscheiden die Spitzenverbände der Ärzte und der Krankenkassen in Berlin.
Mit dem Ministerium wird dann ein Benehmen hergestellt. 50 Mittelbereiche gibt es in Rheinland-Pfalz. Der Kreis Birkenfeld gilt als ein Mittelbezirk: Also können sich Ärzte, sofern ein Sitz frei ist, innerhalb des Kreises dort niederlassen, wo sie möchten – nicht zwangsläufig dort, wo akuter Bedarf besteht.
Der Kreis Bad Kreuznach besteht aus zwei Mittelbezirken: Bad Kreuznach und Kirn. Obfrau Karoline Hautmann-Strack ist der Ansicht, dass es hierbei keine neuen Regelungen braucht. Ärzte sollen sich dort im Kreis Birkenfeld niederlassen dürfen, wo sie wollen. vm