Kreisverwaltung empfiehlt: Bei gefahrdrohenden Wetterlagen Windräder meiden
Anzeige
Für die Warnbeschilderung gibt es laut Aufsichtsbehörden keine verbindlichen Vorgaben. Sie werde individuell vom Betreiber veranlasst und habe zivilrechtliche Gründe. Es sei aber zu erwähnen, dass ein Herabfallen von Eisstücken an still stehenden Windrädern nicht zu vermeiden sei. Deshalb seien die Schilder aufgestellt. „Es wird jedoch zum Teil nicht der Begriff ,Eisabfall‘, sondern ,Eiswurf‘ verwendet. Dies ist in diesem Zusammenhang missverständlich“, betont die Kreisverwaltung. Sie stellt zudem klar: „Bei gefahrdrohenden Wetterlagen sollten sich Spaziergänger nicht im Bereich unter oder in der Nähe von Windenergieanlagen aufhalten.“ ax