Verkehrslärm in Koblenz-Rübenach: Gericht holt Gutachten ein
Der Gutachter soll ermitteln, wie hoch die Lärmbelastung am Gebäude des Klägers Rüdiger Neitzel zur Tages- und Nachtzeit durch von der Aachener Straße (L 98) ausgehende Verkehrsgeräusche ist. Die Beweisaufnahme wurde erforderlich, weil die Stadt zuvor einen unter Vorbehalt geschlossenen Vergleich widerrufen hatte. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Gutachtens wird das Gericht abschließend entscheiden. Rückblick: Im März zog Neitzel vor das Verwaltungsgericht Koblenz und verklagte die Stadt, da sie seiner Ansicht nach zu wenig tut, um den Lärm zu reduzieren. Er einigte sich mit der Stadt auf einen Vergleich, der aber widerrufen wurde.