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Mülheim-Kärlich

Kläger erinnern sich: OVG Urteil war Meilenstein fürs KKW-Aus in Mülheim-Kärlich

Dass der Kühlturm am ehemaligen Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich heute nicht "raucht", ist auch dem vor 25 Jahren am Koblenzer Oberverwaltungsgericht gefällten Urteil zur Aufhebung der neuen ersten Teilgenehmigung zu verdanken. Kommunen und Privatleute hatten damals dafür gekämpft.
Dass der Kühlturm am ehemaligen Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich heute nicht "raucht", ist auch dem vor 25 Jahren am Koblenzer Oberverwaltungsgericht gefällten Urteil zur Aufhebung der neuen ersten Teilgenehmigung zu verdanken. Kommunen und Privatleute hatten damals dafür gekämpft. Foto: Archiv Damian Morcinek

Spontaner Beifall im Koblenzer Oberverwaltungsgericht. Mit einem Mal löst sich all die Anspannung der Zuhörer im Sitzungssaal. Am Dienstag vor 25 Jahren, am 24. Mai 1991, hebt der Vorsitzende Richter Burghard Hoffmann die neue erste Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk (KKW) Mülheim-Kärlich auf und lässt gleichzeitig keine Revision zu. Ein bedeutendes Urteil auf dem Weg zum endgültigen Aus für die einzige Anlage ihrer Art in Rheinland-Pfalz.

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Von unserem Redakteur Damian Morcinek "Es ist nicht vorstellbar, dass die Anlage nach dem heutigen Stand der Technik genehmigungsfähig ist." Mit diesen Worten wurde Manfred Scherrer, Oberbürgermeister der klagenden Stadt Neuwied einen Tag nach Urteilsverkündung in der Rhein-Zeitung zitiert. An jenen Maitag vor 25 Jahren hat das heute 76-jährige ehemalige Neuwieder ...