Im Wald nahe der Hunsrückautobahn A61 befinden sich die Lingerhahner Windräder...Foto: wolfgang wendling
Gemeinden, auf deren Grund und Boden Windräder postiert sind, bekommen eine Stange Geld von den Betreibern der Anlagen. Und sie können die Pachteinnahmen ganz für sich behalten. Denn Pachteinnahmen sind anders als Steuereinnahmen oder Zuweisungen des Landes nicht umlagepflichtig. Damit aber auch jene Kommunen etwas vom Segen der Windkraft abbekommen, die als Standorte für Windkraftanlagen ungeeignet sind, ist solidarisches Verhalten innerhalb der kommunalen Familie geboten.
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Emmelshausen - Gemeinden, auf deren Grund und Boden Windräder postiert sind, bekommen eine Stange Geld von den Betreibern der Anlagen. Und sie können die Pachteinnahmen ganz für sich behalten. Denn Pachteinnahmen sind anders als Steuereinnahmen oder Zuweisungen des Landes nicht umlagepflichtig. Damit aber auch jene Kommunen etwas vom Segen der ...
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