Fehler wurden in den vergangenen Jahren in Sachen Mittelrheinbrücke bereits genügend gemacht, das muss endlich enden. Auch Alphatiergepoltere gab es ausreichend, jetzt muss es um die Sache gehen. Was hilft es, sich in Vorwürfen zu verlieren statt die Zukunft anzugehen?
Fakt ist, dass ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch liegt, der viele Beteiligte, darunter einige Tausend Bürger links und – zur Erinnerung – auch rechts des Rheins, positiv stimmt. Selbst in linksrheinischen CDU-Kreisen wurde der Vorschlag von Wirtschaftsminister Wissing wohlwollend zur Kenntnis genommen und mitunter gar begrüßt. Stillschweigend allerdings, denn offiziell redet dazu derzeit eigentlich nur der Landrat.
Marlon Bröhr lehnt den Wissing-Vorstoß ab und stützt sich auf zwei Gutachten, die juristisch stringent wirken, aber keinen gerichtsfesten und damit zunächst auch keinen nachhaltig belastbaren Charakter haben. Das eine Gutachten hat der Landrat mit den nach eigenem Interesse formulierten Fragen ohne Abstimmung mit „seinen“ Gremien beauftragt. Das andere erklärt, dass keine umfassende Bewertung abgegeben werden kann, weil die Datengrundlage nicht genügt. Erst ein Gericht wird entscheiden können, wessen Rechtsauffassung zutrifft – und das wird dauern.
Bei seinem Veto gegen den von Wissing vorgeschlagenen Kurs beruft sich der Landrat nun sogar auf seinen Amtseid. Das hat Gewicht und ist gewissermaßen auch eine sanfte Form der Drohung. Falls dieser Eid wirklich zur Diskussion steht, könnte darüber auch vor dem Hintergrund gesprochen werden, dass zuletzt ein absolut gleichlautender „Faktencheck“ seitens der CDU und vom Kreis verteilt wurde. Aber dies muss hier nicht vertieft werden, angeblich war alles nur ein Missverständnis.
Stattdessen sei es gestattet, einmal Bitten zu formulieren. Eine davon lautet, dass die Brücke schnellstmöglich im Kreistag auf die Agenda muss. Dieses Topthema sollte nicht durch Winkelzüge auf die lange Bank verbannt werden.
Eine andere Bitte ist, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Dazu ein Beispiel: Aktuell spricht sich der Kreis für zahlreiche Straßenabstufungen hin zu kommunalen Projekten als Gemeindestraßen aus – mit Hinweis auf die geringe Verkehrsbedeutung der betroffenen Verbindungen. Mainz argumentiert bei der Brücke genauso mit auf den Verkehr bezogenen Fakten, was Landrat Bröhr mit Blick auf die von „seinen“ Gutachtern beschriebene Strukturbedeutung der Brücke ablehnt. Inhaltlich wirkt das nicht unbedingt konsequent.