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St. Goar

Wegen Landesmarktgesetz: Kein Fest der Fliegenden Brücke an Ostermontag

Zum ersten Mal seit mehr als 30 Jahren wird das Fest der Fliegenden Brücke der Schwesternstädte St. Goar und St. Goarshausen nicht an Ostermontag stattfinden. So wie 2012 nutzten sonst viele Feiertagsausflügler die günstige Gelegenheit, den Rhein zu überqueren.
Zum ersten Mal seit mehr als 30 Jahren wird das Fest der Fliegenden Brücke der Schwesternstädte St. Goar und St. Goarshausen nicht an Ostermontag stattfinden. So wie 2012 nutzten sonst viele Feiertagsausflügler die günstige Gelegenheit, den Rhein zu überqueren. Foto: Suzanne Breitbach (Archiv)

Seit mehr als 30 Jahren feiern die Schwesterstädte St. Goar und St. Goarshausen das Fest der Fliegenden Brücke. In diesem Jahr findet das Fest erstmals nicht an Ostermontag statt. Das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte duldet an gesetzlichen Feiertagen keine Markttage. Für das Fest gibt es keine Sonderregelung, weswegen es auf Sonntag, 19. April, verschoben wird.

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Von unserer Reporterin Suzanne Breitbach Sandra Meyer von der Tourist-Information St. Goar erhielt für die Veranstaltung am Ostermontag keine Genehmigung mehr. Aufgrund von Beschwerden musste das Gesetz strikt angewandt werden. "Die Fähre als wichtiges Bindeglied zwischen dem linken und dem rechten Rheinufer soll nach wie vor ihr Fest erhalten", erklärt Meyer. ...