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Kommentar: Die Toleranz darf nicht auf der Strecke bleiben

Wenn es um religiöse Gefühle geht, reagieren Menschen äußerst empfindlich. Das zeigt der Streit um das Winzenheimer Kruzifix, aber auch die Kontroverse um die Homo-Ehe.

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Harald Gebhardt zum Streit um das Kreuz in Winzenheim   Die Anbringung des Kreuzes kann und darf man in einer freiheitlich-demokratischen und christlichen Gesellschaft sehr wohl kontrovers diskutieren. Das zeigt schon der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Den höchsten deutschen Richtern würde niemand unchristliche oder religionsfeindliche Motive unterstellen. Die Freiheit der anders Denkenden ...