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Kommentar: Die Toleranz darf nicht auf der Strecke bleiben
Harald Gebhardt zum Streit um das Kreuz in Winzenheim
Die Anbringung des Kreuzes kann und darf man in einer freiheitlich-demokratischen und christlichen Gesellschaft sehr wohl kontrovers diskutieren. Das zeigt schon der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Den höchsten deutschen Richtern würde niemand unchristliche oder religionsfeindliche Motive unterstellen.
Die Freiheit der anders Denkenden ...