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Idar-Oberstein

Streitfall Bein: Darum ist das Nachtfahrverbot für Lkw rechtens

Von Stefan Conradt
Justitia
Symbol Foto: David Ebener/Archiv

Mit ihrem Versuch, gegen das Nachtfahrverbot für Lkw in den Weierbacher Wohngebieten Bein und Obere Kirchstraße per Eilverfahren vorzugehen, gescheitert ist das Entsorgungsunternehmen Huhn (die NZ berichtete). Nun liegt auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz (Aktenzeichen 5 L 1092/18.KO) vor.

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Das Interesse der Stadt am Sofortvollzug der getroffenen Verkehrsregelung wiege schwerer als das Interesse der Antragstellerin. Wörtlich heißt es: „Insbesondere sind keine Ermessensfehler der Antragsgegnerin ersichtlich, die zu einem Überwiegen des Aussetzungsinteresses der Antragstellerin Veranlassung geben könnten.“ Die Richter bestärkten die Verwaltung in ihrem Recht, „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken ...