Kreis Neuwied/Koblenz

Ex-„Hells Angel“ verliert vor dem Verwaltungsgericht: Kreis Neuwied durfte auch Harley kassieren

Das Gelände des Rockerclubs Hells Angels in Unterelsaff, aufgenommen am 19.10.2016.
Das Gelände des Rockerclubs Hells Angels in Unterelsaff, aufgenommen am 19.10.2016. Foto: picture alliance / dpa

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass im Zuge des Verbots des „Hells Angels Motorradclubs Bonn“ auch die Sicherstellung einer Harley-Davidson eines ehemaligen Vereinsmitglieds zulässig war, teilt das Gericht mit.

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Damit hat der Landkreis Neuwied, der das Bike kassiert hatte, erneut Recht bekommen in einer juristischen Auseinandersetzung um das Vorgehen gegen den Motorradclub in Neustadt-Unterelsaff im Jahr 2016. Der Eigentümer der Harley hatte Widerspruch erhoben und unter anderem geltend gemacht, bei dem Motorrad handele es sich ums ein Privatvermögen.

Dem widersprach das Gericht, „weil objektive Anhaltspunkte dafür bestünden, dass das Motorrad zur Förderung der strafrechtswidrigen Bestrebungen des verbotenen Vereins bestimmt gewesen sei“, wie es in der Mitteilung heißt. Speziell die schweren Motorräder dienten im Zusammenspiel mit den Kutten der Vereinsmitglieder dazu, eine Drohkulisse zu erzeugen. Der Kläger habe sich mit dem Bike an solchen Machtdemonstrationen beteiligt.