Gesetz: Bei Missachtung der Regeln drohen empfindliche Strafen

Wer sich im Wald illegal verhält, muss – je nach Art der verbotenen Handlung – mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern rechnen. So sieht beispielsweise das Landeswaldgesetz (§ 22) für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Bußgelder in einer Höhe bis zu 2500 beziehungsweise 10 000 Euro vor und das Landesnaturschutzgesetz (§ 28 und § 33) sowie Landesjagdgesetz (§ 26) jeweils Bußgelder in einer Höhe von bis zu 5000 Euro.

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Hinzu kommen gegebenenfalls noch Strafen nach dem Pflichtversicherungs- und Straßenverkehrsgesetz. Außerdem können geschädigte Eigentümer von den Verantwortlichen Schadensersatz fordern. Wird wiederholt gegen Vorschriften verstoßen, kann nach Polizeirecht sogar die Sicherstellung des Fahrzeugs in Betracht kommen.