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Koblenz/Maifeld

Staatsanwalt: Bullayer Bluttat war kein Mord – Ehemann der Angeklagten wird vom Amtsgericht wegen Einbruchdiebstahls zu einer Haft verurteilt

Die Bluttat von Bullay war der blanke Horror – aber kein Mord. Zu diesem Ergebnis kommt Oberstaatsanwalt Ralf Tries im Prozess am Landgericht Koblenz.

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Er wertet die Tat als versuchten Raub mit Todesfolge. Und er forderte deshalb am vierten Prozesstag für das Geschwisterpaar nicht lebenslänglich. Er hält bei dem Mann 13,5 Jahre Haft für angemessen, bei der Schwester, die zuletzt auf dem Maifeld wohnte, acht Jahre Haft. War es Mord oder nicht? Das Gericht ...