Rechtslage: UN-Konvention schreibt gleichberechtigte Teilhabe vor

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten, behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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In Deutschland hat die damalige Bundesregierung 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention verabschiedet. Der Plan sieht eine Reihe von Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Alltag von Menschen mit Behinderungen vor, ist aber kein Gesetz. Die Große Koalition will laut Koalitionsvertrag vor allem mehr behinderte Menschen in Ausbildung und Arbeit bringen.

Um die sogenannte Inklusion – also das gemeinsame Leben und Lernen von Behinderten und nicht behinderten Menschen – voranzubringen, wollen Union und SPD einen „sicheren gesetzlichen Rahmen“ schaffen. Ein sogenanntes Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen soll erarbeitet werden. Die Länder haben zum großen Teil bereits inklusive Projekte angestoßen, sehen sich aber mit den Kosten alleingelassen.

Rheinland-Pfalz hat 2010 als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention aufgestellt. Er listet quer durch alle Ministerien 200 Handlungsfelder auf, von Barrierefreiheit über inklusive Bildung in Kita, Schule, Ausbildung und Studium bis hin zur Beschäftigung behinderter Menschen in Verwaltung und Unternehmen.

Die Fortschreibung des Plans steht für 2015 an.

rl/ren