Europa A bis Z: Was man über die EU wissen sollte

Am 25. Mai wird das neue Europa-Parlament gewählt. Wie funktioniert die EU eigentlich? Unser Brüsseler Korrespondent Detlef Drewes sagt, was Sie wissen müssen – von A bis Z.

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A wie Aquis Communautaire

Im EU-Jargon bezeichnet dieser Begriff den „gemeinschaftlichen Besitzstand“. Der Acquis Communautaire ist die Summe aller europäischen Prinzipien, Werte und Rechtsvorschriften, die sich für die Mitgliedstaaten aus den Gemeinschaftsverträgen, der allgemeinen EU-Gesetzgebung, den Urteilen des EuGH sowie den Erklärungen des Europäischen Rates ergeben. Mengenmäßig umfasst der Acquis heute über 88 000 Textseiten, was sechs Regalmetern entspricht.

B wie Binnenmarkt

Der Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum, in dem seit 1993 der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ausgebaut wird. Er gilt als Kernelement der Europäischen Einigung und als Hauptursache für die Überwindung der wirtschaftlichen Stagnation Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat der Binnenmarkt seit seiner Gründung mehrere Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen und für einen zusätzlichen Wohlstand im Wert von über 800 Milliarden Euro gesorgt. Dank der Binnenmarktvorschriften sind die Telefon-Tarife in den letzten zehn Jahren regelrecht in den Keller gerutscht; viele Flugpreise in Europa fielen deutlich, während zugleich immer neue Destinationen für Reisende erschlossen wurden; Haushalte und Unternehmen in ganz Europa können heute ihre Strom- und Gasversorger frei wählen. Die Überwachung des Marktes gehört zu den wichtigsten Aufgaben der EU-Kommission.

C wie Charta der Grundrechte

Die Charta legt erstmals die auf EU-Ebene geltenden Grundrechte schriftlich fest. Dazu zählen etwa Meinungs- und Religionsfreiheit, der Datenschutz sowie die Rechte von Kindern und Asylsuchenden. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und wurde ursprünglich von einem Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 wurde sie rechtsverbindlich. Die enthaltenen Grundrechte sind seither von jedem EU-Bürger sowohl vor nationalen Gerichten als auch in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) einklagbar. Im Dezember 2007 wurde das Dokument von den drei Präsidenten der Kommission, des Parlamentes und der Ratspräsidentschaft offiziell proklamiert.

D wie Dublin-II-Verordnung

Über kaum ein Papier wurde zuletzt so gestritten, wie über diese Vereinbarung zum Umgang mit Asylbewerbern. Die wichtigsten Bestimmungen lauten: Für die Prüfung eines Asylwunsches ist der Staat zuständig, den der Bewerber als erstes betritt. Landet er also in Frankfurt, muss Deutschland das Asylverfahren durchziehen. Kommt der Betreffende in Griechenland an, muss Athen für Aufnahme und Anerkennung (oder Abschiebung) sorgen. Eine weitere Regel besagt, dass im Falle eines Familiennachzugs das Land verantwortlich ist, in dem das bereits eingereiste Mitglied lebt. Die Dublin-II-Verordnung wurde unangetastet in das europäische Asylrecht übernommen, auf das man sich Mitte 2013 verständigt hat.

E wie Erweiterung

Vor zehn Jahren wurde mit der Ost-Erweiterung der EU die Teilung Europas endgültig überwunden. Auf einen Schlag nahm die EU damals zehn Staaten mit rund 75 Millionen Einwohnern auf: Polen, Tschechien, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen sowie die Mittelmeerinseln Malta und Zypern. Am 1. Januar 2007 traten dann auch Rumänien und Bulgarien der EU bei, deren Einwohnerzahl damit auf fast 500 Millionen Menschen anstieg. Am 1. Juli 2013 kam Kroatien dazu. Das „Ja“ zur Union verschaffte den Neulingen zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 1,75 Prozentpunkte zusätzliches Wirtschaftswachstum, den Alteuropäern immerhin noch 0,5. Durch die Erweiterung entstanden bis 2007 rund drei Millionen Jobs. Um die Lebensverhältnisse anzugleichen, erhalten die östlichen Länder Hilfe von der EU – hauptsächlich aus den Strukturfonds für wirtschaftlich schwache Regionen. Und neue Beitrittswillige klopfen schon an die Tür. Die Staaten des West-Balkans haben eine Perspektive auf Mitgliedschaft. Auch mit der Türkei führt die EU Beitrittsgespräche. Allerdings ist nur eins der über 30 Verhandlungs-Kapitel abgeschlossen.

F wie Frontex

Der Name der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten mit Sitz in Warschau leitet sich von dem französischen Wort für Außengrenzen „frontières extérieures“ ab. Der EU-Ministerrat hat sie im Jahr 2004 in Folge der Verschiebung der östlichen Außengrenzen der EU und der zunehmenden illegalen Immigration im Mittelmeerraum ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe besteht in der länderübergreifenden Koordination von Grenzschutzmaßnahmen, insbesondere der Unterstützung der EU-Staaten mit Außengrenzen durch die Gemeinschaft.

G wie Grundfreiheiten

Der Begriff „Grundfreiheiten“ bezeichnet die vier Grundlagen des europäischen Binnenmarktes, nämlich 1. die Arbeitnehmerfreizügigkeit, 2. die Freiheit des Warenverkehrs, 3. die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie 4. die Kapitalfreiheit. Im EG-Vertrag normiert, werden sie vor allem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch Richtlinien, wie die zur Gleichbehandlung, konkretisiert. Um sich als Unternehmen oder Einzelperson auf die sich aus den Grundfreiheiten ergebenden Rechte berufen zu können, muss ein grenzüberschreitendes Element vorliegen, in dem z.B. eine Ware von Italien nach Deutschland verkauft wird oder ein irischer Fußballspieler bei einem Verein in Spanien spielt. Das bedeutet gleichzeitig, dass man sich bei rein nationalen Sachverhalten nicht auf die aus dem EG-Vertrag stammenden Rechte berufen kann.

H wie Hymne

Neben der blauen Flagge mit den zwölf goldenen Sternen besitzt die EU noch ein zweites Symbol: die Europa-Hymne. Die Melodie ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens entnommen. Mit dem letzten Satz vertonte das Musik-Genie die „Ode an die Freude“ von Friedrich von Schiller. Das Gedicht entsprang dessen idealistischer Vision der Menschen, die zu Brüdern werden – eine Idee, die Beethoven teilte. 1972 nahm der Europarat die „Ode an die Freude“ als eigene Hymne an. Herbert von Karajan wurde damit beauftragt, drei Instrumentalfassungen – für Solopiano, Blas- und Symphonieorchester – zu arrangieren. 1985 erklärten die Staats- und Regierungschefs der Union das Stück zur offiziellen Hymne der EU. Es soll Ausdruck der idealistischen Werte Freiheit, Frieden und Solidarität sein, für die Europa steht. Nach Auffassung einiger Parlamentarier hat die Hymne nur einen großen Nachteil: Es gibt keinen gemeinsamen Text, sodass man sie nicht singen kann.


I wie Intergouvernementalismus

Hinter diesem Wortungetüm steckt ein wachsendes Problem für die EU. Es geht nämlich um eine bestimmte Arbeitsweise von Regierungen, die Entscheidungen unter sich auszumachen – ohne Einbeziehung des Europäischen Parlamentes oder der EU-Kommission. Vor allem die Parlamentarier werfen den Staats- und Regierungschefs immer häufiger vor, unbequeme Entscheidungen miteinander auszukungeln, um so die kritischen Abgeordneten aufs Abstellgleis zu schieben. Zuletzt gab es solche Vorwürfe bei der Bankenunion, als die Finanzminister einen Abwicklungsmechanismus für marode Geldinstitute entworfen hatten. Eigentlich hätte das Parlament gar nicht mitreden dürfen. Doch dann änderte man die Verfahrensregeln so, dass die Volksvertreter an den Beratungen teilnehmen konnten.

J wie Justiz und Inneres

Die EU-Staaten koordinieren die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei, Asyl sowie Migration. Das vom EU-Vertrag definierte Ziel ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa, der die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen achtet. Ein wesentlicher Schritt dahin ist der Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen. Im polizeilichen und justiziellen Bereich geht es vor allem um eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden – etwa durch einen elektronischen Austausch der Strafregisterdaten. Die EU-Behörden Europol und Eurojust helfen diesen bei der Koordinierung der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wurden gemeinsame rechtliche Regelungen geschaffen. So wird etwa ausgeschlossen, dass ein Asylbewerber parallel oder nachfolgend mehrere Asylverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten betreiben kann. Bei der Harmonisierung des Zivilrechts und der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen sind bereits große Fortschritte erzielt worden. Doch insgesamt steckt dieser Politikbereich eher noch in den Kinderschuhen, handelt es sich doch um traditionell nationale Hoheits-Sphären. In den meisten Angelegenheiten ist für eine Beschlussfassung des Rates deshalb auch Einstimmigkeit erforderlich.

K wie Kommission

Die Europäische Kommission führt das Tagesgeschäft, ist die „Exekutive“ der Gemeinschaft. Sie versteht sich als „Motor der Integration“. Als „Hüterin der EU-Verträge“ wacht die Kommission über die Anwendung und Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, ein Regelwerk mit inzwischen 88 000 Seiten. Bei Verstößen kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen. Gegen einzelne Unternehmen darf die Kommission als oberste Kartellbehörde der EU hohe Geldbußen verhängen, wenn diese den Wettbewerb behindern. Die Kommission amtiert fünf Jahre und besteht aus dem Kollegium der 28 Kommissare (einer pro Land, der Präsident wird eingerechnet), die von ihrer Funktion her in mancher Hinsicht mit nationalen Fachministern innerhalb eines Kabinetts vergleichbar sind. Sie werden von den Mitgliedsstaaten der EU nach Brüssel entsandt. Das wichtigste Arbeitsinstrument der Kommission sind die Generaldirektionen der einzelnen Fachbereiche.

L wie Lissabonner Vertrag

Der Lissabonner Vertrag trat 2009 in Kraft und steht in der Tradition der vorangegangenen europäischen Verträge von Maastricht, Nizza und Amsterdam. Die Bedeutung des neuen Vertrages, der in der portugiesischen Hauptstadt unterzeichnet wurde, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Er machte das Parlament zu einem vollwertigen und gleichberechtigten Mitgesetzgeber mit Kommission und Ministerrat, dem eigentlich nur die Möglichkeit fehlt, ein Gesetz zu initiieren (Initiativrecht). Die beiden Jobs des Ratspräsidenten und der Hohen Beauftragten für Außen- und Sicherheitspolitik wurden neu geschaffen. Die Mitgliedstaaten versprechen sich gegenseitigen Beistand, wenn ein Land von außen bedroht wird. Als entscheidender Teil gilt vor allem die Charta der Menschenrechte, die die EU damit allen ihren 503 Millionen Bürgern garantiert.


M wie MdEP

MdEP ist die Abkürzung für „Mitglied des Europäischen Parlamentes“, eine Bezeichnung, die die künftig 751 (heute 766) Abgeordneten hinter ihrem Namen tragen dürfen. Der Artikel 7 des Direktwahlaktes legt übrigens fest, dass dieses Mandat für die europäische Volksvertretung nicht jeder ausüben darf. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Mitglieder einer nationalen Regierung oder eines nationalen Parlamentes (seit 2004). Auch Angehörige der EU-Kommission sowie Richter, Generalanwälte oder der Kanzler am Europäischen Gerichtshof sind nicht zugelassen. Ebenso wie Direktoriumsmitglieder der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses oder Direktoriumsmitglieder der Europäischen Investitionsbank. Der Grund dieser Vorschrift: Man wollte Doppel-Mandate bzw. Interessens-konflikte vermeiden.

N wie Nettozahler

Aus der Differenz zwischen den finanziellen Leistungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abführen, und den Leistungen, die sie von der EU erhalten, ergibt sich aus Sicht der Mitgliedstaaten entweder ein Plus (Nettoempfänger) oder ein Minus (Nettozahler). Die Zahlen für 2012 offenbaren Erstaunliches: Da ist nämlich nicht Deutschland der größte Nettozahler, sondern Schweden. Dann folgt Dänemark. Erst auf Platz drei steht die Bundesrepublik, die rund elf Milliarden Euro weniger an Leistungen aus Brüssel bekommen hat, als man an die EU-Kasse überwies. Dennoch zahlt Deutschland natürlich aufgrund seiner Größe mit fast 27 Milliarden Euro pro Jahr den Löwenanteil. Dann folgen Frankreich, Großbritannien, Italien und die Niederlande. Rechnet man den Jahresbeitrag übrigens auf jeden Bürger um, zahlten 2012 die Schweden am meisten: 203 Euro pro Person. Die Dänen überwiesen 202 Euro pro Kopf. Dann folgten die Luxemburger (152 Euro). Erst auf Platz 4 landeten die Bundesbürger, die vor zwei Jahren 146 Euro im Jahr überwiesen.

O wie Olaf

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, kurz Olaf nach der französischen Bezeichnung Office Européen de Lutte Anti-Fraude, ist eine Behörde der Europäischen Kommission mit Sitz in Brüssel. Ihre Aufgabe ist die Bekämpfung von Betrug, Korruption und allen anderen rechtswidrigen Handlungen, durch welche die finanziellen Interessen der EU geschädigt werden. Das Amt ermittelt inner- und außerhalb der europäischen Behörden; es unterstützt, koordiniert und beobachtet die Tätigkeit nationaler Behörden in seinem Aufgabenbereich und konzipiert die Betrugsbekämpfung der Europäischen Union. 1999 entschlossen sich die Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft, diese Agentur zu gründen, nachdem es zum Rücktritt einer kompletten Kommission gekommen war. Auch wenn die Ermittler nicht immer glücklich vorgingen und vor einigen Jahren sogar Journalisten ins Visier nahmen, gibt es doch Erfolge – beispielsweise im Kampf gegen Zigarettenschmuggel, durch den die Mitgliedstaaten jährlich mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlieren. Bei Eurostat, dem Europäischen Amt für Statistik, wurden schwarze Kassen aufgedeckt – wobei Olaf ausschließlich für Straftaten zu Lasten der Gemeinschaft zuständig ist, um den nationalen Fahndern nicht ins Handwerk zu pfuschen.

P wie Parlament

751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten, darunter 96 aus Deutschland werden am 25. Mai von den rund 390 Millionen wahlberechtigten Europäern bestimmt. Schon 1958 wurde ein erstes Plenum eingerichtet, seit 1979 können die EU- Bürger ihr Parlament direkt wählen, nun wird es zum zweiten Mal eine Volksvertretung sein, die in nahezu allen politischen Bereichen mitentscheiden kann. Der eigentliche Sitz des Europäischen Parlamentes ist gemäß den geltenden Verträgen Straßburg. Dort tagt das Plenum zwölf Wochen im Jahr, in Brüssel finden dagegen nur kurze Mini-Sitzungen statt – und die Alltagsarbeit. Obwohl die Mehrheit der Parlamentarier diesen 200-Millionen-Euro teuren „Wanderzirkus“ gerne zugunsten Brüssels beenden möchten, sind ihnen die Hände gebunden: Entscheiden kann das nur der EU-Gipfel, also die Staats- und Regierungschefs. Dort aber hat Frankreich immer ein Veto gegen den Verlust des Tagungsortes Straßburg eingelegt.

Q wie Qualifizierte Mehrheit

Eines der wichtigsten Arbeitsgremien der EU ist der Ministerrat. So heißt die Runde der Fachminister aus den Mitgliedstaaten, also der Agrarrat, der Finanzministerrat, der Umweltrat… In zentralen Fragen muss Einstimmigkeit erreicht werden, also beispielsweise in der Außen- oder der Steuerpolitik. Mit anderen Worten: Kein Land kann überstimmt werden, alle müssen „Ja“ sagen. In vielen anderen Fragen aber genügt die so genannte qualifizierte Mehrheit. Der Vertrag von Nizza hatte das System der qualifizierten Mehrheit auf der Grundlage einer neuen Stimmengewichtung und eines „demografischen Netzes“ eingeführt. Seit dem 1. Januar 2007 und nach der Erweiterung der Union wird die qualifizierte Mehrheit mit 255 von 345 Stimmen und der Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten erreicht. Außerdem kann ein Mitgliedstaat überprüfen lassen, ob die qualifizierte Mehrheit mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union repräsentiert. Ansonsten kommt der Beschluss nicht zustande. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird ein neues System, das der „doppelten Mehrheit“, eingeführt. Es tritt erst am 1. November 2014 in Kraft und das System von Nizza gilt weiterhin für eine Übergangszeit bis 31. Oktober 2014. Gemäß dem Vertrag von Lissabon entspricht die neue qualifizierte Mehrheit mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Mitglieder des Rates erforderlich.

R wie Rat

Als Rat der Europäischen Union gilt zunächst einmal das Zusammentreffen der jeweiligen Fachminister zum Finanzministerrat oder Sozialrat. Das höchste Gremium der Gemeinschaft ist der Europäische Rat, der üblicherweise als „EU-Gipfel“ bezeichnet wird – also das Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs. Egal welcher Rat – der Vorsitz wird vom jeweiligen Vertreter des Landes wahrgenommen, das den Vorsitz in der Gemeinschaft (Ratspräsidentschaft) inne hat. Diese wechselt nach einem festgelegten Zeitplan alle sechs Monate. Derzeit hat Griechenland den EU-Vorsitz inne, Deutschland war 2007 zum letzten Mal dran und steht dann erst wieder im Jahr 2021 der Union vor. Alle Tagungen dieser Räte werden aber von einem Gremium vorbereitet, das viele das mächtigste Gremium der Gemeinschaft nennen: der Ausschuss der Ständigen Vertreter (EU-Botschafter) der Mitgliedstaaten. In diesem Kreis, dem auch die Fachbeamten der EU-Botschaften angehören, werden Kompromisse ausgehandelt und mit den eigenen Regierungen besprochen. Ob EU-Gipfel oder Ministerrat – nichts passiert ohne Mitwirkung der EU-Botschafter. Übrigens sind sie die einzigen Diplomaten der Mitgliedstaaten, die ihre Heimat nicht nur vertreten, sondern wirklich Politik mitgestalten.

S wie Schengen

Schengen ist ein kleines Dorf an der Mosel im Großherzogtum Luxemburg. Im Juni 1985 kamen hier die Innenminister von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden zusammen und unterzeichneten eines der wichtigsten Abkommen der EU: den Abbau der Personenkontrollen bei gleichzeitiger Sicherung der Außengrenzen. Inzwischen gehören 28 Länder dem Schengen-System an, zusätzlich zur EU (ohne Rumänien und Bulgarien) Norwegen, die Schweiz und Island, während Irland und Großbritannien die Bestimmungen nur teilweise übernommen haben. Dieser Vertrag machte es den Europäern möglich, ohne Ausweis-Kontrollen frei über alle Grenzen zu fahren. Gleichzeitig wurde ein umfassendes Informationssystem errichtet, um die Außengrenzen besser zu kontrollieren und vorhandene Daten über Kriminelle untereinander auszutauschen.

T wie Trilog

Ein Trilog findet statt, wenn sich Ministerrat und Europaparlament in einem EU-Gesetzgebungsverfahren nicht einigen können und die Situation ausweglos erscheint: Es ist der letzte Versuch, einen Kompromiss zu finden. Wenn der Rat auch nach der zweiten Lesung die Gesetzesänderungen des Parlaments ablehnt, muss sich ein Vermittlungsausschuss um die Sache kümmern, in dem die Delegationen von Parlament und Rat unter Vermittlung von Vertretern der Kommission eine Lösung suchen.

U wie Unionsbürgerschaft

Wer Staatsangehöriger eines der EU-Staaten ist, hat automatisch und ohne weiteres Antragsformular die Unionsbürgerschaft inne. Unionsbürger zu sein, klingt ziemlich nichtssagend, denn die damit verbundenen Privilegien könnten deutsche Staatsangehörige zum Teil auch ohne diese Unionsbürgerschaft in Anspruch nehmen. Zu diesen Rechten gehören:

das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten
das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat
das Recht sich in Ländern außerhalb der EU an die Botschaft oder das Konsulat eines anderen EU-Staats zu wenden, wenn sein eigenes Land dort diplomatisch nicht vertreten ist
das Petitionsrecht und das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.

V wie Verordnung

Neben der Richtlinie ist die Verordnung die wichtigste Form europäischer Gesetzgebung – und die schärfste. Im Unterschied zur Richtlinie, die zunächst noch der nationalen Umsetzung bedarf, tritt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten in Kraft. Sie greift damit tief in die eigene Gesetzgebung der Mitgliedstaaten ein. Der zuständige Ministerrat und – je nach Thema – auch das Europäische Parlament entscheiden dabei mit. Beispiele: Als Brüssel gefährliche Weichmacher vor allem in Kinderspielzeug wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren verboten hat, handelte es sich um eine Verordnung, die sofort vollzogen werden musste. Vor einigen Jahren importierten die USA und Südafrika Wein in die Gemeinschaft, der nach einem nicht anerkannten Verfahren hergestellt worden war. Auch diesen Import stoppte Brüssel mit Hilfe einer Verordnung, die allerdings inzwischen wieder zurückgenommen werden musste.

W wie Wettbewerb

Der Wettbewerb gehört zur EU, die in allen ihren Verträgen und politischen Papieren der sozialistischen Planwirtschaft eine Absage erteilt. Der Markt allein soll regulieren, wer wie und wo wirtschaften kann, Aufgabe der Kommission ist es, die europäischen Verträge und damit den Wettbewerb zu hüten. Deshalb verurteilt man in Brüssel auch alle Versuche, in der aktuellen Finanzkrise offen oder verdeckt zum Protektionismus zurückzukehren, in dem einheimische Firmen bevorzugt oder gezielt gefördert werden. Aus diesem Grund müssen beispielsweise alle staatlichen Zuschüsse, Beihilfen oder Subventionen oberhalb einer Freigrenze bei der Kommission angemeldet werden. Dort liegt alles in den Händen des Wettbewerbskommissars (derzeit der Spanier Joaquin Almunia), der zugleich auch oberster Kartellwächter ist.

X wie Xenophobie

Xenophobie bedeutet Fremdenfeindlichkeit und steht als Synonym für die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder ihrer sexuellen Orientierung. Es gibt kein politisches Bündnis in der Welt, das sich dagegen so stark gemacht hat wie die EU. So wurde schon bisher eine Anti-Diskriminierungs-Richtlinie durchgesetzt, die jede Benachteiligung im Beruf und im sozialen Bereich verbietet. Auch wenn einige Forderungen, insbesondere bei der nochmals geplanten Verschärfung vielen zu weit geht, so ist die Konsequenz des Kampfes gegen Diskriminierung doch einzigartig auf der Welt. Dazu gehört auch und besonders die Zurückweisung ausländerfeindlicher Tendenzen. Brüssel hat mehrfach verschiedene Mitgliedstaaten (zum Beispiel Belgien wegen latentem Rassismus) vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt, um aller Ausgrenzung ein Ende zu setzen.

Z wie Zollunion

In einer Zollunion entfallen die Binnenzölle zwischen den einzelnen Mitgliedern. Im Unterschied zur Freihandelszone kann bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern kein Mitgliedsland eigene Zölle erheben, stattdessen werden einheitliche Außenzölle berechnet. Die EU nutzt dieses Instrument oft, um potenzielle Beitrittskandidaten früh an die Gemeinschaft heranzuführen und sie noch vor der offiziellen Aufnahme an den Vorteilen des Binnenmarktes teilhaben zu lassen. Aktuelles Beispiel ist die Ukraine, mit der EU eine Zollunion bilden wird.