Urteil wird bald erwartet: Dürfen Firmenerben bessergestellt sein?

Firmenerben sind bei der Erbschaftsteuer heute bessergestellt als Privaterben. Wenn Unternehmer beim Betriebsübergang Arbeitsplätze erhalten, profitieren sie von großzügigen Verschonungsregeln. Kritiker dieser Regelung halten die Privilegien für ungerecht.
Firmenerben sind bei der Erbschaftsteuer heute bessergestellt als Privaterben. Wenn Unternehmer beim Betriebsübergang Arbeitsplätze erhalten, profitieren sie von großzügigen Verschonungsregeln. Kritiker dieser Regelung halten die Privilegien für ungerecht. Foto: dpa

Müssen Unternehmen bei der Erbschaftsteuer verschont werden? Steuerexperten rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Sonderregelungen für Betriebsvermögen kippt. Was dann? Lesen Sie zwei Meinungen – von CDU-Finanzpolitiker Ralph Brinkhaus und Thomas Gambke, Mittelstandsexperte der Grünen.

Lesezeit: 1 Minute
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Steuerrechtsexperten rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht die bisher geltenden großzügigen Sonderregelungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt, weil Firmenerben damit bessergestellt sind als die Erben von Privatvermögen.

Bisher gilt: Wenn ein Betrieb fünf Jahre lang weitergeführt und die Arbeitsplätze erhalten werden, entfallen 85 Prozent der Erbschaftsteuer (der sogenannte Regelfall). Firmenerben haben aber auch die Option, komplett steuerfrei zu bleiben, wenn sie die Weiterführung des Betriebs für sieben Jahre garantieren (Optionsfall).

Umfrage
Dürfen Firmenerben bessergestellt werden als private Erben?

Wer hat Sie überzeugt?

Ralph Birkhaus: Firmen müssen weiterhin vor der Erbschaftssteuer verschont werden
16%
21 Stimmen
Thomas Gambke: Die derzeitigen Sonderregelungen für Firmen sollten eingschränkt werden
9%
12 Stimmen
Keiner von beiden: Erbschaftssteuer gehört generell abgeschafft
34%
43 Stimmen
Keiner von beiden: Für alle sollte die gleiche Erbschaftsstuer gelten
41%
52 Stimmen

Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen den Arbeitsplatzerhalt nicht nachweisen. Kritiker dieser Verschonungsregelungen sehen sie als Einladung zum Missbrauch: Viele Erblasser suchten nach Möglichkeiten, ihr Privat- in Betriebsvermögen umzuwandeln, um die Steuer zu umgehen.