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Karlsruhe/Berlin

Neue Antragsteller haben kaum eine Chance

Das Votum ist eindeutig: Das vor allem auf Druck der CSU eingeführte Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das Gesetz gar nicht erlassen dürfen – er sei dafür gar nicht zuständig, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvF 2/13). Bisher beziehen fast 455 300 Familien die auch als Herdprämie geschmähte Leistung. Für sie muss nun nach Lösungen gesucht werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Um was geht es? Um das Betreuungsgeld, das 2013 nach heftigem politischen Streit eingeführt wurde. Es billigt 150 Euro monatlich denjenigen Eltern zu, die ihre zwei- bis dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita oder Tagespflege geben. Gegen das Gesetz hatte der damals von der SPD allein geführte Hamburger Senat ...