Berlin

Löschen dauert: Facebooks Problem mit Hasskommentaren

Facebook
die von Facebook aufgestellten Gemeinschaftsstandards sind das Maß der Dinge. Foto: Daniel Reinhardt/Archiv

Inmitten der Eskalation rechter Gewalt in Heidenau und anderen Städten füllen sich auch zahlreiche Facebook-Seiten mit Hetze gegen Flüchtlinge. Die Kommentare kann man dem sozialen Netzwerk melden, aber nicht immer werden sie auch gelöscht. Nun schaltet sich auch der Bundesjustizminister ein.

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Von Benedikt Wenck

„In 2 Tagen soll diese ASSI-LANTEN Heuschreckenplage hier einfallen!“, kommentiert ein Nutzer auf der Facebook-Seite „Bürgerinitiative Heidenau“. Ein anderer fügt hinzu: „Solange die Links/Grünen Gutmenschen dumm quatschen was die Politik nennen passiert Garnichts ausser das wir z.B. mit dem Abschaum Afrikas zugemüllt werden!“ Hassbotschaften sind auf Facebook offiziell verboten – das steht in den „Gemeinschaftsrichtlinien“, die sich das soziale Netzwerk selbst gegeben hat.

Volksverhetzende Kommentare können auch strafrechtliche Folgen haben. Ein 34 Jahre alter Berliner ist jüngst zu einer Geldstrafe von 4800 Euro wegen Hetze auf Facebook verurteilt worden. Er hatte bei einer Diskussion um ein Flüchtlingsheim in Berlin-Köpenick Erschießungen und Gaskammern gefordert. Auch in anderen Teilen Deutschlands nimmt die Polizei Ermittlungen auf.

Trotzdem finden sich auf Facebook viele Seiten, die sich „Bürgerschutz“ oder „Bürgerinitiative“ nennen, kombiniert mit dem Namen einer Stadt oder Kleinstadt, und Stimmung gegen Asylbewerberheime machen. Wie kann es sein, dass hetzerische Aufrufe bei Facebook online bleiben? „Facebook ist in hohem Grad selbst reguliert. Das bedeutet, dass Nutzer Inhalte selbst melden können, die sie als bedenklich oder anstößig empfinden“, sagt eine Facebook-Sprecherin. Neben jedem Bild und jeder Meinungsäußerung können Nutzer auf einen Button klicken und den Inhalt melden. „Jede Meldung wird vom Community Operations Team geprüft, das speziell für diese Aufgabe ausgebildet ist und weltweit täglich rund um die Uhr arbeitet.“ Jede Woche würden Hunderttausende dieser Meldungen bearbeitet. Verstößt ein Eintrag gegen die Gemeinschaftsrichtlinien, wird er gelöscht, und unter Umständen wird auch der entsprechende Nutzer blockiert.

Inhaltliche Richtlinien für mehr als eine Milliarde Menschen

Neonazis bei Facebook
Auf einem Computermonitor ist die Trefferliste der Suche nach «Adolf Hitler» bei Facebook angezeigt.
Foto: dpa

In einem konkreten Fall sieht das so aus: Die Facebook-Seite „Flöha Sagt Nein Zum Heim“ gefällt 1800 Nutzern, einer davon kommentiert: „Sind ja alles ‚arme traumatisierte Flüchtlinge’. Anpacken, zusammendreschen und dann an einem Seil um den Hals aus Deutschland rauszerren. Sachsen bleibt Deutsch – und Deutschland auch.“ Vom Facebook-Team kommt zu diesem Kommentar nach etwa einem Tag Bearbeitung die Antwort, dass er nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstößt.

„Inhaltliche Richtlinien aufzustellen, die es mehr als einer Milliarde Menschen erlauben, sich Ausdruck zu verschaffen, und gleichzeitig die Rechte und Gefühle anderer Menschen zu respektieren, ist eine permanente Herausforderung“, sagt die Sprecherin von Facebook. Das Unternehmen selbst ist als Plattformbetreiber geschützt und kann nicht für jede Äußerung eines Nutzers verantwortlich gemacht werden.

Bundesjustizminister Maas will mit Facebook reden

Berlin (dpa). Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat in Briefen an Facebook den Umgang des Onlinenetzwerks mit extremistischen Inhalten kritisiert, berichtet «tagesspiegel.de». In den Schreiben an die Europa- und die Deutschland-Zentrale habe er Unternehmensvertreter zu einem Gespräch eingeladen.

Dabei solle es darum gehen, «die Effektivität und Transparenz ihrer Gemeinschaftsstandards zu verbessern». Maas schreibt demnach, im Zusammenhang mit den fremdenfeindlichen Angriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte hätten sein Haus zahlreiche Beschwerden von Bürgern über rassistische Hetze im Internet erreicht. «Insbesondere beklagen Facebook-Nutzer, dass Ihr Unternehmen trotz entsprechender konkreter Hinweise rassistische und fremdenfeindliche «Posts» und Kommentare nicht effektiv unterbinde.»

Würden solche Inhalte gemeldet, erhalte der Nutzer häufig lediglich die Rückmeldung, der Beitrag sei zwar geprüft worden, verstoße aber nicht gegen die von Facebook aufgestellten Gemeinschaftsstandards. Eine weitergehende Begründung, die Anhaltspunkte für eine fundierte Prüfung oder Abwägung liefern könnte, «wird nach den mir vorliegenden Informationen offenbar selbst in evidenten Fällen nicht gegeben», kritisierte der Minister.

Facebook sei aber gesetzlich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte – etwa mit volksverhetzendem Charakter – unverzüglich nach Bekanntwerden zu löschen.

„Tagesspiegel“-Artikel